Regulatory Impact Assessment (RIA)
Das Konzept des „Regulierungsmanagements“ ist abgeleitet aus der so genannten „Regulatory Impact Analysis“ oder dem „Regulatory Impact Assessment“ (RIA), das Regierungen durchführen, um die Auswirkungen von neuen Gesetzen besser einschätzen zu können.
Es wird auf einer quantitativen Grundlage antizipiert und beurteilt, in welchem Umfang der künftige Nutzen eines Regulierungsvorhabens die entstehenden Kosten übersteigt beziehungsweise ob dadurch die politisch gesetzten Ziele erreicht werden.
Ursprünglich stammt die quantitative, ökonomische Bewertung politischer Maßnahmen aus den USA bzw. Großbritannien, inzwischen nutzen alle OECD Staaten entsprechende Methoden. Die OECD selbst forciert zudem die Anwendung der RIA als evidenzbasierte Bewertung von Regulierungsmaßnahmen. Die Methoden werden dabei als Instrument zur Vermeidung von politischem Interventionismus beziehungsweise von Überregulierung oder dem Aufbau ineffizienter Bürokratie eingesetzt.
Die Europäische Kommission führt seit 2002 eine standardisiertes „Impact Assessment“ als festen Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens durch, wobei der Schwerpunkt auf den ökonomischen, sozialen und umweltpolitischen Folgen von Regulierungsvorhaben liegt. Zusätzlich findet insbesondere in Bereich der Regional- und Kohäsionspolitik die „Modellierung“ makroökonomischer Auswirkungen der Ausschüttung von Fördergeldern verstärkt Anwendung, wofür unter anderem der standardisierte Ansatz des “HERMIN Models“ verwendet wird. Akteuren wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ermöglicht eine „Vorabmodellierung“ der Auswirkungen von politischen Maßnahmen überdies die Verankerung ihrer Standards auch in den deutschen Bundesländern.
Seit 2009 hat sich die Kommission verstärkt mit der wissenschaftlichen Methodik des RIA befasst. Diesbezüglich hat in Deutschland die Bundesregierung den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) und das Statistische Bundesamt (DE-STATIS) mit der Ausarbeitung eines „Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung“ beauftragt, der 2012 veröffentlicht wurde. Zudem hat der Brüsseler Think Tank „Centre for European Policy Studies“ (CEPS) 2013 im Auftrag der Kommission eine Studie zur Evaluation des Instruments und insbesondere der Methode der RIA durchgeführt.
Bei der Erstellung von RIAs nimmt die Europäische Kommission für gewöhnlich externe Dienstleitungen von Forschungsinstituten, Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Anspruch. Diese spezialisieren sich dabei entweder auf ein Politikfeld, wie beispielsweise Thünen oder CAPRI im Bereich der Landwirtschaftspolitik oder auf die Durchführung des RIA selbst wie etwa ECORYS. Bei dem aktuell laufenden IA zur Überarbeitung der Richtlinie 2008/118/EG („Verbrauchssteuerdirektive“) hat die Kommission mit Ramboll eine Unternehmensberatung mit der Durchführung beauftragt, die sich auf entsprechende „Socio Economic Impact Assessments“ beispielhaft spezialisiert hat.
Inzwischen bieten im Bereich „Public Sector“ profilierte Beratungen ihre Dienstleitung auch zunehmend Unternehmen aus der Privatwirtschaft an. Im Zentrum solcher Projekte steht die Modellierung einer empirisch fundierten, quantitativen Projektion ökonomischer Entwicklungen in Abhängigkeit von politisch beeinflussten Variablen. Dabei wird teils mit unternehmensinternen aber auch mit öffentlich verfügbaren Daten gearbeitet, wie etwa aus dem sozio-oekonomischen Panel.